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Einführung des neuen Muster 12: Frequenz für ausgewählte Leistungen darf ab Juli von qualifizierten Pflegefachkräften angegeben werden

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Mit der Einführung des neuen Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege) zum 01. Juli 2024 wird die Versorgungsverantwortung von Pflegefachkräften erweitert. So darf die Häufigkeit und Dauer für ausgewählte Leistungen auf ärztliche Verordnung hin nun auch durch eine qualifizierte Pflegefachkraft angegeben werden. In der Praxis ergeben sich für Pflegdienste daraus neue Szenarien, die wir im folgenden Artikel für Sie zusammengefasst haben.

 

#1 Häufigkeit und Dauer der Leistungen sind ärztlich vorgegeben

Wenn die Häufigkeit und Dauer der Leistungen bereits von Seiten der behandelnden ÄrztInnen vorgegeben sind, kann das Verordnungsformular wie gewohnt verwendet werden. 

 

#2 Die Mischverordnung

Wenn das Verordnungsformular sowohl Leistungen enthält, die vollständig ärztlich verschrieben sind als auch Leistungen, für die Häufigkeit und Dauer nicht ärztlich vorgegeben sind, liegt eine sogenannte Misch-Verordnung vor. In diesem Fall sind die Häufigkeit und Dauer der betreffenden Leistungen in Abwägung mit den Bedürfnissen der KlientInnen eigenständig anzugeben. Die Einschätzung muss durch eine qualifizierte Pflegefachkraft mit einschlägiger Berufserfahrung vorgenommen werden. Dazu zählen unter anderem staatlich anerkannte AltenpflegerInnen, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen sowie Pflegefachpersonen. 

Die pflegerische Einschätzung wird auf dem neuen Verordnungsformular vermerkt. Dabei ist außerdem zu dokumentieren, von welcher Fachkraft die Häufigkeit und Dauer für die entsprechenden Leistungen festgelegt wurden. Anschließend muss das ausgefüllte Verordnungsformular von der Pflegefachkraft unter Angabe der lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) unterschrieben und wie gewohnt mit dem Stempel des Pflegedienstes versehen werden. 

Wer bereits mit der MD Ambulant Software arbeitet und noch nicht das neueste Update installiert hat, kann alle Informationen wie gewohnt in der alten Eingabemaske hinterlegen, um verordnete Leistungen zu dokumentieren und zu verplanen, ohne dass die Änderungen Einfluss auf die Abrechnung nehmen.

 

#3 Die Blankoverordnung 

Wenn Sie eine Verordnung erhalten, in der kein ärztlich vorgegebener Behandlungszeitraum für die Leistungen hinterlegt ist, besteht erst einmal kein Grund zur Sorge. Denn mit den gesetzlichen Änderungen darf in diesem Fall von einer dafür qualifizierten Pflegefachkraft festgelegt werden, welche Häufigkeit und Dauer jeder Leistung unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Klienten oder der Klientin angemessen sind. Der Zeitraum, der für die am längsten geplante Leistung hinterlegt wird, gilt anschließend auch für die gesamte Verordnung. 

Ab Version 11.5.1 bzw. 10.35.1 kann in der Eingabemaske in MD Ambulant eine entsprechende Checkbox im Verordnungsformular ausgewählt werden, sofern das entsprechende Update installiert wurde, um zu dokumentieren, dass keine ärztliche Angabe für den Verordnungszeitraum vorliegt. 

 

Fazit: Was sich für Pflegedienste ändert 

Um entsprechend der neuen Richtlinien auf die beschriebenen Szenarien reagieren zu können, ergeben sich für Pflegedienste auch organisatorische Änderungen, die in Zukunft bei der Personalplanung zu beachten sind. So muss im Team mindestens eine Pflegefachkraft mit der entsprechenden Qualifikation sowie den personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um den pflegerischen Bedarf der KlientInnen zu bewerten und die Verordnungen zu ergänzen. Für die Dokumentation wird zudem eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) benötigt, die auf Seite 2 des Verordnungsformulars zu hinterlegen ist. Eine detaillierte Anleitung zur Beantragung finden Sie hier

Besprechen Sie zudem mit den behandelnden ÄrztInnen Ihrer KlientInnen, von denen Sie regelmäßig Verordnungen erhalten, ob und inwieweit die neue Option der Misch- und Blankoverordnungen von den Praxen in Zukunft genutzt wird. Da die Pflegefachkräfte mit Einführung des neuen Muster 12 stärker in die ärztliche Leistungsverordnung einbezogen werden, kann eine enge Abstimmung durchaus hilfreich sein, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. 

 

Ergänzung des GKV zum neuen Muster 12 

Wenn die Häufigkeit/Dauer einer Leistung für eine bereits genehmigte Verordnung im Laufe des Verordnungszeitraums punktuell durch die Pflegefachkraft angepasst werden muss, kann diese Änderung über ein sogenanntes Änderungsformular beim Kostenträger eingereicht werden. Darüber hinaus muss die/der verschreibende/e Arzt/Ärztin verpflichtend über die Änderungen informiert werden. Genauere Erklärungen zum Änderungsprozess können bei den betroffenen Kostenträgern erfragt werden.

 

So funktioniert die Leistungsverordnung nach dem neuen Muster 12 mit der MD Ambulant Software

Jedes Szenario der Leistungsverordnung nach dem neuen Muster 12 kann mit der MD Ambulant Software ab Version 11.5.1 bzw. 10.35.1 problemlos abgebildet werden. Mit einer Checkbox kann einfach dokumentiert werden, ob eine ärztliche Vorgabe zur Dauer und Häufigkeit der Leistungen vorliegt oder diese von einer qualifizierten Pflegefachkraft festgelegt wurden. Die lebenslange Beschäftigtennummer der Pflegefachkraft, die Häufigkeit und Dauer der betreffenden Leistungen hinterlegt, kann in einem dafür vorgesehenen Textfeld hinterlegt werden – sowohl in der Verordnungsmaske des Muster 12 als auch in der regulären Auftragsmaske. Falls eine anerkannte Schädigungsfolge nach SGB XIV vorliegt, ist dies von ärztlicher Seite in der Verordnung im neuen Feld „SER“ zu kennzeichnen.   

Da die Änderungen im neuen Muster 12 aus technischer Sicht keine weiteren Auswirkungen auf die zentralen Funktionalitäten der MD Ambulant Software haben, können NutzerInnen bis zum nächsten Update ohne Probleme mit der bisherigen Eingabemaske arbeiten. Weitere Informationen zur MD Ambulant Version 11.5.1 bzw. 10.35.1 finden Sie darüber hinaus in unserer MEDIFOX DAN Wissensdatenbank.

 

Hilfreiche Links und weiterführende Informationen

Das Verordnungsformular zum neuen Muster 12 können Sie sich über die offizielle Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bequem digital herunterladen. Weitere Informationen zu den Rahmenempfehlungen finden Sie im Änderungsantrag zum Muster 12, der vom GKV-Spitzenverband bereitgestellt wurde. Für die Beantragung von Anpassungen der Häufigkeit/Dauer im Zuge des neuen Muster 12, können Sie Ihren Änderungsantrag hier ganz einfach digital ausfüllen.

Wenn Sie mehr über die digitale Leistungsverordnung mit MD Ambulant erfahren möchten, präsentieren wir Ihnen alle Funktionalitäten unserer Software gern im Detail. Vereinbaren Sie dafür jetzt kostenlos einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns – ganz einfach digital.  

 


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