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Telematikinfrastruktur für
Heilmittelerbringer

Telematikinfrastruktur – ein langes Wort, das auf kurze Sicht ganz neue Chancen für Deinen Praxisalltag bereithält. Denn sie ermöglicht allen Akteuren des Gesundheitswesens einen standardisierten, sicheren Informationsaustausch. Bei erfolgter Anbindung an das geschlossene Netzwerk können auch Heilmittelerbringer in Zukunft schnell und unkompliziert auf behandlungsrelevante Gesundheitsdaten zugreifen und Informationen auf digitalem Wege mit ausgewählten Leistungserbringern wie z.B. ÄrztInnen teilen. So wird es einfacher für Dich, die bestmögliche Entscheidung für Deine PatientInnen zu treffen und eine passgenaue Behandlung anzubieten.

Gesetzliche Fristen    Die richtige Vorbereitung    Integration in MD Therapie

Das sichere Netzwerk für das Gesundheitswesen

Damit die Digitalisierung im Gesundheitswesen richtig Fahrt aufnehmen kann, braucht es die richtige Infrastruktur. Denn um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten mit anderen Leistungserbringern wie ÄrztInnen austauschen zu können, muss eine sichere Übermittlung unter höchsten Standards unbedingt gewährleistet sein. Die TI legt als geschlossenes Netzwerk somit den Grundstein für:

  • Einen sicheren Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens.
  • Schlanke Arbeitsabläufe.
  • Eine verbesserte Versorgungsqualität.

Verpflichtende Fristen
zur Telematikinfrastruktur

Januar 2026

Anschlussfrist für Heil- und Hilfsmittelerbringer

Im Zuge der Neuerungen des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG) sind Heilmittelerbringer nach SGB V § 360 Abs. 8 dazu verpflichtet, sich bis zum 01. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur anzubinden.

Januar 2027

Verpflichtende Umsetzung der
e-Verordnung

Ab dem 01. Januar 2027 dürfen Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln nach SGB V § 360 Abs. 7 ausschließlich in elektronischer Form über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden.

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Was benötigen Praxen für den Anschluss
an die Telematikinfrastruktur

Um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen zu können, müssen Praxen zunächst an das sichere, geschlossene Netzwerk angebunden werden. Um Zugang zu erhalten, muss ein elektronischer Praxisausweis vorliegen, der über ein speziell dafür entwickeltes, zertifiziertes Kartenlesegerät (eHealth-Terminal) eingelesen wird. Über eine verschlüsselte Verbindung, dem sogenannten Virtual Private Network (VPN ), werden die Daten aus der Telematikinfrastruktur auf direktem Wege sicher an Dein IT-System übermittelt. Die Verbindung selbst wird über einen speziell entwickelten „Router“ aufgebaut, dem Konnektor. MD Therapie KundInnen müssen sich jedoch nicht selbst um die Anschaffung kümmern, da dieser in einem unserer Rechenzentren eingerichtet wird. Eine Übersicht aller erforderlichen Komponenten haben wir hier für Dich zusammengestellt:

Die SMC-B-Karte

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist ein elektronischer Ausweis für Leistungserbringerinstitutionen im Gesundheitswesen. Sie dient als Sicherheitsmodulkarte, welche Institutionen wie z.B. therapeutische Praxen gegenüber der TI zuverlässig identifiziert. So ist sichergestellt, dass sich nur autorisierte Institutionen mit der TI verbinden und Fachanwendungen nutzen können.

Der elektronische Heilberufsausweis

Neben dem institutionsbezogenen Praxisausweis (SMC-B) wird eine weitere, personenbezogene Smartcard zur Identifikation benötigt: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird an bestimmte Leistungserbringer ausgegeben, sodass diese Zugriff auf für sie relevante Daten sowie TI-Anwendungen (z.B. eine in der ePA gespeicherte Diagnose) erhalten.

Das e-Health Terminal

Das eHealth-Terminal ist ein speziell für die TI entwickeltes Kartenlesegerät, über das die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der Heilberufsausweis (eHBA), die elektronische Institutionskarte (SMC-B) sowie Krankenversicherungskarten eingelesen werden können. Darüber hinaus ist das eHealth-Terminal eine wichtige Komponente zur Datenübertragung zwischen der elektronischen Gesundheitskarte des Versicherten und den Fachanwendungen der TI z.B. beim Abgleich von Versichertenstammdaten oder zum Anlegen eines Notfalldatensatzes.

Der Konnektor

Der Konnektor ist eine Hardwarekomponente, die auch als „Gatekeeper der Telematikinfrastruktur“ bezeichnet wird. Der speziell entwickelte „Router“ stellt in Kombination mit weiteren TI-Komponenten (z.B. dem e-Health Terminal und den Smartcards) die Verbindung von bestehenden IT-Systemen (z.B. der MD Therapie Software) zur Telematikinfrastruktur her. Auf Basis dieser Verbindung können die Fachanwendungen der TI (z.B. der KIM-Dienst) genutzt werden.

Der VPN-Zugangsdienst

Damit eine sichere Verbindung zu der Telematikinfrastruktur hergestellt werden kann, erfolgt die Anbindung über ein sogenanntes Virtuelles Privates Netzwerk (VPN). Der VPN-Zugangsdienst ist ein von der gematik zugelassener VPN-Dienst, der berechtigten TeilnehmerInnen den Zugang zur TI durch eine beidseitige, zertifikatsbasierte Authentisierung zuverlässig ermöglicht.

Die wichtigste Komponente für Deine TI-Anbindung: Deine Praxissoftware.

Um Informationen aus der Telematikinfrastruktur empfangen oder an andere Akteure wie Arztpraxen übermitteln zu können, brauchst Du eine Praxissoftware, die alle technischen Voraussetzungen erfüllt. Dank fundierter Erfahrungswerte aus der professionellen Pflege bringen wir bei MEDIFOX DAN bereits langjährige Expertise mit und sind schon heute zugelassener Anbieter für den VPN-Zugangsdienst sowie den KIM-Dienst als TI-Anwendung für eine sichere Kommunikation. So bist Du mit unserer cloudbasierten Lösung MD Therapie schon heute bestens auf Deinen Anschluss an die Telematikinfrastruktur vorbereitet.

Die wichtigsten Vorteile
der Telematikinfrastruktur auf einen Blick

Sicherer Austausch

Vereinfacht den qualifizierten
und sicheren Austausch mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens.

Datenschutz

Der Schutz beim Austausch sensibler Daten ist jederzeit gewährleistet.

Schneller Zugriff

Direkter und schneller Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten Deiner PatientInnen

Reduzierung von Verwaltungsaufwand

Reduziert manuellen Verwaltungsaufwand, sodass Du Dich voll und ganz auf die Behandlung Deiner PatientInnen konzentrieren kannst.

Vertrauliche und direkte Kommunikation

Ermöglicht eine vertrauliche und direkte Kommunikation mit den verschiedenen Leistungserbringern und somit ein qualitativ hochwertigeres Arbeitsergebnis

Reduzierung von Papierbedarf

Mit der Digitalisierung
von Arbeitsprozessen sparst Du zugleich eine Menge Ressourcen ein.

Wie die TI das Gesundheitswesen digitalisiert

Die Telematikinfrastruktur bildet als sicheres Netzwerk die Basis, um sämtliche Versorgungs- und Verwaltungsprozesse zukünftig digitaler zu gestalten. Damit Informationen schnell, sicher und lückenlos mit anderen Leistungserbringern wie z.B. ÄrztInnen oder Apotheken geteilt werden können, werden darauf aufbauend spezielle Fachanwendungen entwickelt, die nach und nach auch für Heilmittelerbringer freigegeben werden:

Elektronische Rezepte & Verordnungen

Verschreibungspflichtige Medikamente sollen in Zukunft ausschließlich über elektronische Rezepte ausgegeben werden. Anstatt des Formulars in Papierform wird Versicherten ein Digitalrezept über eine App oder als QR-Code ausgehändigt. Das Rezept kann anschließend bei Apotheken eingelöst werden. Neben dem e-Rezept sollen zukünftig auch Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Die finale Ausgestaltung der elektronischen Verordnung für Heilmittelerbringer liegt in der Verantwortung der gematik GmbH und ist bis dato noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht.

Die elektronische Patientenakte

Gesetzlich Versicherte haben seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte kostenlos zu führen. Die ePA wird von den Krankenkassen als App zur Verfügung gestellt. Diese sind mittlerweile in den großen App-Stores verfügbar. Versicherte können dabei individuell entscheiden, welche Informationen von ihren Leistungserbringern eingesehen werden dürfen.

Der elektronische Medikationsplan

Im elektronischen Medikationsplan (eMP) werden Medikamentengaben digital dokumentiert. Die Daten werden direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sodass Angaben zu Medikationen in Echtzeit im elektronischen Medikationsplan hinterlegt werden. So kannst Du jederzeit einsehen, ob und welche Anpassungen bei der Medikation Deiner PatientInnen vorgenommen wurden.

Der KIM-Dienst

Mit der Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) kannst Du Nachrichten oder Dokumente schnell, zuverlässig und vor allem sicher mit anderen Leistungserbringern teilen – und das bundesweit und sektorenübergreifend. Der KIM-Dienst kann nur von Leistungserbringern oder Institutionen im Gesundheitswesen genutzt werden, d.h. nur registrierte NutzerInnen können KIM-Nachrichten senden oder empfangen. Dafür sind alle TeilnehmerInnen in einem zentralen Adressbuch verzeichnet – dem KIM-Verzeichnisdienst.

Häufig gestellte Fragen zur Telematikinfrastruktur

  • Was ist die Telematikinfrastruktur?

    Telematik vereint die Begriffe „Telekommunikation“ und „Informatik“ und beschreibt eine Technik, die den sicheren und verschlüsselten Informationsaustausch durch eine direkte Verknüpfung verschiedener IT-Systeme ermöglicht. Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, das einen digitalen und sicheren Austausch gesundheitsbezogener Daten zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards ermöglicht.

  • Ab wann können Heil- und Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden werden?

    Nach dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG) sind Heil- und Hilfsmittelerbringer bis zum 01. Januar 2026 dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Der TI-Anschluss ist außerdem Voraussetzung dafür, Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln in elektronischer Form zu übermitteln. Die digitale Übermittlung soll ab Januar 2027 verpflichtend über die Telematikinfrastruktur abgebildet werden, sofern die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten zur Verfügung stehen.

  • Was benötige ich für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

    Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, in dem Gesundheitsdaten sicher, schnell und lückenlos mit anderen Leistungserbringern geteilt werden können. Um sicherzustellen, dass sich nur autorisierte Institutionen mit der TI verbinden, wird für den Zugang ein elektronischer Ausweis benötigt. Die SMC-B (Security Module Card Typ B) dient als Sicherheitsmodulkarte, welche Institutionen wie z.B. therapeutische Praxen gegenüber der TI zuverlässig identifiziert. An bestimmte Leistungserbringer wird zudem eine weitere, personenbezogene Smartcard zur Identifikation ausgegeben: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Mit diesem erhältst Du Zugriff auf für Dich relevante Daten sowie TI-Anwendungen, sodass Du beispielsweise eine in der ePA gespeicherte Diagnose einsehen oder wichtige Dokumente wie e-Rezepte elektronisch signieren kannst. Die erforderlichen Ausweiskarten müssen vor Anbindung an die Telematikinfrastruktur beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden.

    Damit Du Informationen aus der Telematikinfrastruktur empfangen oder an andere Akteure wie Arztpraxen übermitteln kannst, brauchst Du zudem eine passende Praxissoftware wie MD Therapie. Unsere Softwarelösungen für die ambulante und stationäre Pflege erfüllen schon heute die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der bereits verfügbaren TI-Fachanwendungen, sodass auch NutzerInnen der MD Therapie Software zukünftig von unserer Expertise profitieren und perfekt auf die verpflichtende Anbindung zum 01. Januar 2026 vorbereitet sind.

  • Welche Ausweiskarte muss ich zuerst beantragen?

    Da der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zur Bestellung der SMC-B Karten benötigt wird, sollten sich therapeutische Praxen im Zuge des TI-Zugangs zunächst um dessen Beantragung kümmern.

  • Wo kann ich die erforderlichen Ausweiskarten beantragen?

    Damit Deine Praxis an der Telematikinfrastruktur teilnehmen kann, werden zwei Ausweiskarten benötigt: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B. Da für die Bestellung der Sicherheitsmodulkarte SMC-B ein elektronischer Heilberufsausweis vorliegen muss, sollte man sich zunächst um dessen Beantragung kümmern. Die Bestellung beider Ausweiskarten erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR ).

  • Brauche ich einen eigenen Konnektor, um die Fachanwendungen der TI nutzen zu können?

    Da unsere Software cloudbasiert und somit über jedes browserfähige Endgerät nutzbar ist, musst Du Dich als MD Therapie NutzerIn nicht selbst um die Anschaffung eines Konnektors kümmern. Die Einrichtung wird komplett von uns übernommen und in einem eigenen Rechenzentrum untergebracht.